Freiwillige Feuerwehr Weißkeißel

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Waldbrände


Waldbrände in Mitteleuropa sind nur selten Naturereignisse. Nur zwischen drei Prozent und zehn Prozent werden von Blitzschlägen verursacht. Über 90 Prozent der Waldbrände sind auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über die Selbstentzündung (zum Beispiel alter Munition aus den Weltkriegen), Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbaren Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und zur Brandstiftung. Letztere ist die häufigste bekannte Waldbrandursache.


Waldbrand Hermannsdorfer Revier 2005

Was brennt bei einem Waldbrand ?

Die horizontale Ausbreitung hängt vom verfügbaren brennbaren Material, dem Wind und Gelände ab. Berg- oder Hangaufwärts breiten sich Feuer schneller aus.

Die vertikale Ausbreitung wird von der Hitze des Bodenfeuers und dem Vorhandensein brennbarer Unterwuchs, tiefe Äste bestimmt.

Eine Brandausbreitung von über 1 km/h ist selten. Ein gesunder, erwachsener Mensch kann einem Waldbrand normalerweise entkommen. Bei Bodenbränden ist die Feuerfront zudem nur ein schmaler Saum, der zur Rettung durchaus überquert werden kann, da die dahinter liegende Fläche nicht mehr brennt.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Geräuschkulisse eines Vollfeuers, die Rauchentwicklung, Schadstoffe, Flugfeuer usw. können zur Desorientierung, zur gesundheitlichen Beeinträchtigung und zum Einschließen führen.


Man unterscheidet verschiedene Brände:

Bodenbrände

Es brennt nur die Bodenvegetation und die Bodenauflage. (Relativ geringe wärme, langsam laufen, relativ leicht zu bekämpfen)


Bodenbrand Bresena 2008

Vollbrände

Es brennt die Bodenauflage und die Waldvegetation bis in die Baumkronen. In Mitteleuropa ist ein Vollbrand immer an ein Bodenfeuer gebunden. (Große Wärme, schnell laufend, schwer zu bekämpfen)


Vollbrand Graschina 2006

Moorbrände

Es brennt der ausgetrocknete Teil des Moorkörpers. (Brennt im Verborgenen, langsame Ausbreitung, sehr schwer zu Bekämpfen, Gefährlich)


Moorbrand Hermannsdorfer Revier 1992

Flugfeuer

Brennende Pflanzenteile werden durch den Wind und die Thermik des Feuers bei Vollbränden über die Feuerfront hinausgetragen und verursachen jenseits der Feuerfront ein neues Feuer. (Achtung - Gefahr des Einschließens der Löschkräfte!)


Waldbrandkatastrophe Hermannsdorfer Revier 1992

Richtiges Verhalten im Wald

Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.

- Kein offenes Feuer im Wald oder Wald nähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen!
- Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt innerhalb oder   entlang des Waldes!
- Keine Glasabfälle liegen lassen, sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken!
- Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken! Der Katalysator eines Kraftfahrzeuges   erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen!


Denken Sie immer daran:Feuerwehrleute schützen sich im Löscheinsatz durch spezielle Schutzkleidung und mit Atemschutzgeräten. Betroffene und Anlieger eines Hausbrandes können evakuiert werden. Flora, Fauna und die Tierwelt jedoch bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen.

Brandmeldung

Im Falle eines Wald- oder Flächenbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle (Notruf 110) zu verständigen. Dabei sind möglichst die nachfolgenden Daten zu übermitteln:

Wo brennt es ?

Möglichst genaue Ortsangabe. In Waldgebieten ausgewiesene Notfallpunkte sind mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen und sind den Rettungsdienst bekannt. Ist dies nicht möglich, beschreiben Sie mmrkante Geländepunkte, wie z.B. außergewöhnlicher Baum, Waldwiese oder Felsen.

Wie brennt es ?

Handelt es sich um ein Bodenfeuer oder Vollfeuer?
Handelt es sich um Nadel-, Laub- oder Mischwald?
Herrscht starker Wind?


Sind Menschen in Gefahr ?

Sind Personen oder Sachwerte, wie Häuser und andere Einrichtungen gefährdet?

Von wo melden Sie den Brand?

Die Ortsangabe, von wo aus sie den Brand melden, ist wichtig für die Orientierung der Feuerwehr. Wenn möglich, warten Sie auf die Einsatzkräfte, um sie evtl. einweisen zu können.

Verhalten bei akuter Waldbrandgefahr

- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote   zum Betreten von Wäldern!
- Halten Sie Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heide frei, beachten Sie unbedingt die erlassenen Park- und   Halteverbote!
- Melden sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112; hindern Sie Entstehungsbrände   durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selber in Gefahr   bringen!


Brandbekämpfung

Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:

- Austreten von kleinen Brandstellen
- Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Ästen
- Abdecken der Brandstelle mit sand, Kies oder Erdreich
- Löschen mit Feuerlöschern


LEBEN GEHT VOR SACHWERTEN !

- Bringen Sie sich, gegen den Wind gehend, in Sicherheit!
- Halten Sie Feuerwehr-Anfahrtswege frei!


Waldbrandstufen

Stufe 0 - keine Gefahr

Stufe 1 - geringe Gefahr
Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden. Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet. Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar. Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden. Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden. Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Stufe 2 - mittlere Gefahr
Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Stufe 3 - hohe Gefahr
Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb. öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden. Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Stufe 4 - sehr hohe Gefahr
Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen. Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.


Während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Prognosen der Waldbrandgefahren für Deutschland bereit.
Textquelle:BBK

aktuelle Waldbrandstufen über Sachsenforst

Haftungsausschluss:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.

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